Der/die Mieter*in hinterlässt den Proberaum aufgeräumt.
Der/die Mieter*in ist verpflichtet, entstandene Schäden an Instrumenten, Geräten und Raum zu melden.
Der/die Mieter*in haftet für Schäden, die er/sie verursacht hat und die nachweislich nicht durch Abnützung entstanden sind.
Der/die Mieter*in ist verantwortlich, dass sich nur die angegebene Anzahl Personen in der Musigturbine aufhält.
Zum Parkieren sind der Veloparkplatz bei der Busschleife und das Parkhaus des Schappe-Centers zu benützen.
Es herrscht ein striktes Rauchverbot in der Musikturbine.
Der/die Mieter*in hält sich an die verordneten Schutzmassnahmen und desinfiziert vor dem Verlassen des Raums die benutzten Geräte mit dem vorhandenen
Desinfektionsmittel.
Die Mietkosten sind bis spätestens drei Tage nach der Benutzung via Twint, E-Banking oder in bar zu begleichen.
Der/die Mieter*in darf die Kaffeemaschine benutzen und sich an den Getränken im Kühlschrank bedienen. Er/Sie begleicht die Kosten dafür nach eigenem
Gutdünken mittels der bereit gestellten Kasse.