Mietbedingungen

  • Der/die Mieter*in hinterlässt den Proberaum aufgeräumt. 
  • Der/die Mieter*in ist verpflichtet, entstandene Schäden an Instrumenten, Geräten und Raum zu melden.
  • Der/die Mieter*in haftet für Schäden,  die er/sie verursacht hat und die nachweislich nicht durch Abnützung entstanden sind.
  • Der/die Mieter*in ist verantwortlich, dass sich nur die angegebene Anzahl Personen in der Musigturbine aufhält.
  • Zum Parkieren sind der Veloparkplatz bei der Busschleife und das Parkhaus des Schappe-Centers zu benützen.
  • Es herrscht ein striktes Rauchverbot in der Musikturbine.
  • Der/die Mieter*in hält sich an die verordneten Schutzmassnahmen und desinfiziert vor dem Verlassen des Raums die benutzten Geräte mit dem vorhandenen Desinfektionsmittel.
  • Die Mietkosten sind bis spätestens drei Tage nach der Benutzung via Twint, E-Banking oder in bar zu begleichen.
  • Der/die Mieter*in darf die Kaffeemaschine benutzen und sich an den Getränken im Kühlschrank bedienen. Er/Sie begleicht die Kosten dafür nach eigenem Gutdünken mittels der bereit gestellten Kasse.